Die Ver­knüp­fung von einer für den Laien oft kaum zu über­schau­en­den Viel­zahl von Vor­schrif­ten im Fa­mi­li­en­recht und im So­zi­al­recht, wie z. B. bei Schei­dung und Un­ter­halt, in Kind­schafts­sa­chen, im Pfle­ge­ver­si­che­rungs­recht, im Kran­kenver­si­che­rungs­recht und im Ar­beits­för­de­rungs­recht macht es immer wieder er­for­der­lich den Rat des fach­lich spe­zia­li­sier­ten Anwalts ein­zu­ho­len.

So ent­ste­hen zum Bei­spiel oft in Kind­schafts­sa­chen und damit zu­sam­men­hän­gen­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Sozialleis­tungs­trä­gern fach­über­grei­fen­de Kon­flikt­si­tua­tio­nen, bei deren Lösung ich Ihnen be­hilf­lich sein kann. Hierbei stehe ich Ihnen mit bald 30-jäh­ri­ger Be­rufs­er­fah­rung und mit meinem Team von drei Mit­ar­bei­te­rin­nen gern zur Ver­fü­gung.

Langjährige Erfahrung im Familien- und Sozialrecht

Regelungen im Familien- und Sozialrecht ändern sich mitunter sehr schnell. Ein erfahrener Anwalt ist daher bei Rechtsstreitigkeiten unabdingbar. Hier finden Sie eine Auflistung meiner Leistungen im Fachgebiet Familienrecht und Sozialrecht:

Fachgebiet Familienrecht

Vertretung vor Amtsgericht und Oberlandesgericht

  • Scheidung

  • Unterhalt (Kindes-/Ehegattenunterhalt)

  • Zugewinn

  • Aufhebung Lebenspartnerschaften

  • Sorgerecht

  • Umgang

  • Gewaltschutz

  • Unterhaltsheranziehung bei Heimunterbringung der Eltern

Fachgebiet Sozialrecht

Vertretung vor Sozialgericht, Landessozialgericht und gegenüber Behörden

  • Rente / Reha

  • Krankenversicherung / Krankengeld

  • Pflegekasse / Pflegegrad

  • Berufsgenossenschaft / Arbeitsunfall / Unfallrente (MdE)

  • Landesamt / Schwerbehinderung (GdB)

  • Agentur für Arbeit / Arbeitslosengeld I / Sperrfrist / Kurzarbeit etc.

  • Jobcenter / Arbeitslosengeld II

  • Sozialleistungsträger / Grundsicherung SGB XII

  • Kindergeld / BAföG / Betreuungsrecht

  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung

Meine fach­li­che fun­dier­te Spe­zia­li­sie­rung auf beiden Fach­ge­bie­ten, dem Fa­mi­li­en­recht und dem So­zi­al­recht wird u.a. belegt durch die er­wor­be­ne Be­rech­ti­gung zur Führung der mir durch die Rechts­an­walts­kam­mer ver­lie­he­nen Titel Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht und Fach­an­walt für So­zi­al­recht,
und zu­gleich in lang­jäh­ri­ger Funk­ti­on als Vor­sit­zen­der des Fach­an­walts­aus­schus­ses für So­zi­al­recht bei der Rechts­an­walts­kam­mer Schles­wig-Hol­stein.

Über mich

Studium der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der West­fä­li­schen Wil­helms-Uni­ver­si­tät Münster / NRW

Re­fe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Lübeck

Zu­las­sung als Rechts­an­walt durch die Rechts­an­walts­kam­mer Schles­wig-Hol­stein 1995

Zu­las­sung als Fach­an­walt für So­zi­al­recht durch die Rechts­an­walts­kam­mer Schles­wig-Hol­stein seit 2001

Vor­sit­zen­der des Fach­an­walts­aus­schus­ses für So­zi­al­recht der Rechts­an­walts­kam­mer Schles­wig-Hol­stein seit 2007

Zu­las­sung als Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht durch die Rechts­an­walts­kam­mer Schles­wig-Hol­stein seit 2012


Kosten

Grund­la­ge der Kosten meiner an­walt­li­chen Tä­tig­keit ist das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Darin sind alle Ge­büh­ren­sät­ze genau ge­re­gelt.

Selbst­ver­ständ­lich bin ich bereit, bei Vor­lie­gen ent­spre­chen­der wirt­schaft­li­cher Vor­aus­set­zun­gen (Be­dürf­tig­keit) den Recht­streit für Sie mit Be­ra­tungs­hil­fe oder Pro­zess­kos­ten­hil­fe zu führen.

Im Ein­zel­fall werden im Rahmen der ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen Ge­büh­ren­ver­ein­ba­run­gen über Zeit- oder Pau­schal­ho­no­rar ge­trof­fen.

Lassen Sie uns gern in einem ersten per­sön­li­chen Ge­spräch über Ihr recht­li­ches An­lie­gen reden. Ver­ein­ba­ren Sie dazu mit meinem Se­kre­ta­ri­at unter der unten ge­nann­ten Ruf­num­mer einen Termin oder nutzen Sie selbst­ver­ständ­lich auch gerne das unten er­öff­ne­te Kon­takt­for­mu­lar.


Kontakt

Rechtsanwalt Guido Stark

 Meesenring 4, 23566 Lübeck

 0451 621313

0451 611 66 81

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