Die Verknüpfung von einer für den Laien oft kaum zu überschauenden Vielzahl von Vorschriften im Familienrecht und im Sozialrecht, wie z. B. bei Scheidung und Unterhalt, in Kindschaftssachen, im Pflegeversicherungsrecht, im Krankenversicherungsrecht und im Arbeitsförderungsrecht macht es immer wieder erforderlich den Rat des fachlich spezialisierten Anwalts einzuholen.
So entstehen zum Beispiel oft in Kindschaftssachen und damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern fachübergreifende Konfliktsituationen, bei deren Lösung ich Ihnen behilflich sein kann. Hierbei stehe ich Ihnen mit bald 30-jähriger Berufserfahrung und mit meinem Team von drei Mitarbeiterinnen gern zur Verfügung.
Langjährige Erfahrung im Familien- und Sozialrecht
Regelungen im Familien- und Sozialrecht ändern sich mitunter sehr schnell. Ein erfahrener Anwalt ist daher bei Rechtsstreitigkeiten unabdingbar. Hier finden Sie eine Auflistung meiner Leistungen im Fachgebiet Familienrecht und Sozialrecht:
Fachgebiet Familienrecht
Vertretung vor Amtsgericht und Oberlandesgericht
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Scheidung
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Unterhalt (Kindes-/Ehegattenunterhalt)
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Zugewinn
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Aufhebung Lebenspartnerschaften
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Sorgerecht
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Umgang
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Gewaltschutz
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Unterhaltsheranziehung bei Heimunterbringung der Eltern
Fachgebiet Sozialrecht
Vertretung vor Sozialgericht, Landessozialgericht und gegenüber Behörden
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Rente / Reha
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Krankenversicherung / Krankengeld
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Pflegekasse / Pflegegrad
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Berufsgenossenschaft / Arbeitsunfall / Unfallrente (MdE)
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Landesamt / Schwerbehinderung (GdB)
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Agentur für Arbeit / Arbeitslosengeld I / Sperrfrist / Kurzarbeit etc.
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Jobcenter / Arbeitslosengeld II
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Sozialleistungsträger / Grundsicherung SGB XII
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Kindergeld / BAföG / Betreuungsrecht
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Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Meine fachliche fundierte Spezialisierung auf beiden Fachgebieten, dem Familienrecht und dem Sozialrecht wird u.a. belegt durch die erworbene Berechtigung zur Führung der mir durch die Rechtsanwaltskammer verliehenen Titel Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht,
und zugleich in langjähriger Funktion als Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Sozialrecht bei der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.
Über mich
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster / NRW
Referendariat am Landgericht Lübeck
Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein 1995
Zulassung als Fachanwalt für Sozialrecht durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein seit 2001
Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein seit 2007
Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein seit 2012
Kosten
Grundlage der Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind alle Gebührensätze genau geregelt.
Selbstverständlich bin ich bereit, bei Vorliegen entsprechender wirtschaftlicher Voraussetzungen (Bedürftigkeit) den Rechtstreit für Sie mit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu führen.
Im Einzelfall werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Gebührenvereinbarungen über Zeit- oder Pauschalhonorar getroffen.
Lassen Sie uns gern in einem ersten persönlichen Gespräch über Ihr rechtliches Anliegen reden. Vereinbaren Sie dazu mit meinem Sekretariat unter der unten genannten Rufnummer einen Termin oder nutzen Sie selbstverständlich auch gerne das unten eröffnete Kontaktformular.